Die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche eröffneten unmittelbar nach Kriegsende ihre Kindergärten sowie Kinder- und Jugendheime wieder. In den Wirren der Nachkriegszeit wurden sie dabei meist aktiv durch die Besatzungsmacht und lokalen Verwaltungen unterstützt. Im Fortgang der Entwicklungen änderte sich dann die staatliche Position zu den kirchlichen Kindereinrichtungen: Die Staatsmacht der 1949 gegründeten DDR beanspruchte ein Erziehungsmonopol, und dieses sollte bereits im frühkindlichen Alter volkspädagogisch umgesetzt werden.
Das im weiteren dann gefundene Arrangement bestand darin, die Existenz der bestehenden Kindergärten und -heime zwar nicht infrage zu stellen, aber keine Neugründungen mehr zuzulassen. Auch als der Staat später (westlich finanzierte) Kirchenbauten zuließ, blieb es nahezu unmöglich, neue Gebäude für konfessionelle Kindereinrichtungen zu bauen. Die staatliche Kindergartenordnung mit all ihren Verordnungen und Reglementierungen des Tagesablaufes hatten im Grundsatz auch die kirchlichen Kindereinrichtungen umzusetzen. Allerdings gab es diesbezüglich keine staatlichen Kontrollen in den kirchlichen Einrichtungen, lediglich eine innerkirchliche Aufsicht.
Parallel zu den Anstrengungen hinsichtlich ihrer Kindereinrichtungen bemühten sich die Kirchen, die religiöse Unterweisung der Kinder unter sechs Jahren auf gemeindlicher Ebene zu organisieren, zumal nicht überall konfessionelle Kindergärten zur Verfügung standen.