Elementarbildung

Die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche eröffneten unmittelbar nach Kriegsen­de ihre Kindergärten sowie Kinder- und Jugendheime wieder. In den Wirren der Nachkriegszeit wur­den sie dabei meist aktiv durch die Besatzungsmacht und lokalen Verwaltungen unterstützt. Im Fortgang der Ent­wicklungen änderte sich dann die staatliche Position zu den kirchlichen Kinder­ein­richtungen: Die Staatsmacht der 1949 gegründeten DDR beanspruchte ein Erziehungs­­mo­nopol, und dieses sollte bereits im frühkindlichen Alter volkspädagogisch umgesetzt wer­­den.

Das im weiteren dann gefundene Arrangement bestand darin, die Existenz der bestehenden Kindergär­­ten und -heime zwar nicht infrage zu stellen, aber keine Neugründungen mehr zuzulassen. Auch als der Staat später (westlich finanzierte) Kirchenbauten zuließ, blieb es nahezu unmöglich, neue Gebäude für konfessionelle Kindereinrichtungen zu bauen. Die staatliche Kindergartenordnung mit all ihren Verordnungen und Reglementierungen des Tages­ablaufes hat­ten im Grundsatz auch die kirchlichen Kinder­einrichtungen umzusetzen. Allerdings gab es dies­bezüglich keine staatlichen Kontrollen in den kirchlichen Einrichtungen, lediglich ei­ne innerkirch­liche Aufsicht.

Parallel zu den Anstrengungen hinsichtlich ihrer Kindereinrichtungen bemühten sich die Kirchen, die religiöse Unterweisung der Kinder unter sechs Jahren auf gemeindlicher Ebene zu organisieren, zumal nicht überall konfessionelle Kindergärten zur Verfügung standen.