Fort- und Weiterbildungen für berufliche und nebenberufliche Tätigkeiten

Fort- und Weiterbildungen setzten eine bereits vorhandene formal zertifizierte Qualifikation voraus, also einen Berufsabschluss, ein abgeschlossenes Fachschul- oder Hochschulstudium. Mit Weiterbildung wurden Qualifizierungen erworben, um sich auf neue Funktionen oder Ämter vorzubereiten. Es ging mithin um die Erweiterung einer bestehenden Qualifikation, die meist auch formal zertifiziert wurde. Fortbildung zielte auf die Erhaltung einer gegebenen Qualifikation, aktualisierte das vorhandene Kom­petenzniveau und vermittelte dabei zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu be­stimmten Themen. Sie war in der Regel nicht mit einem Zertifikat verbunden.

Es gab solche Fort- und Wei­ter­bildungen, die auf Verwen­dungen für eine berufliche Tätigkeit zielten, und sol­che, die für nebenberufli­che bzw. ehrenamtliche Tä­tig­keiten ertüchtigten. Dies wie­derum konnte individuell auch verschieden sein – et­wa bei den pastoralpsycho­logischen Beraterausbildun­gen, die von manchen Pfar­rer.innen als Erweiterung ihrer Berufskompetenzen und von anderen Teilneh­­mer.innen zur Vorbereitung einer beruflichen Tätig­keit als Berater.in genutzt wurden.

Die Institutionen der Fort- und Weiterbildung waren insbesondere Pastoralkollegs (für evangelische Pfarrer), Katechetische Seminare (für Katechet.innen, evangelisch und katholisch), theologische Fernunterrichtskurse (sie wurden sowohl in den evangelischen, der katholischen als auch den Freikirchen unterhalten und dienten der theologischen Fortbildung von kirchlichen Mitarbeiter.innen und auch interessierten Gemeindegliedern), Kirchenmusikschulen (die auch oder einzig nebenamtliche Musiker ausbildeten, d.h. zum D- oder C-Schein für Kirchenmusik führten) und diakonische Einrichtungen.

Im Segment der Fort- und Weiterbildung hatte es von 1945 bis 1989 insgesamt 67 Einrichtungen bzw. Arbeitsformen gegeben. Unmittelbar nach Kriegsende 1945 waren dies 13, im Gründungsjahr der DDR 1949  20, und zum Ende der DDR existierten 57 Einrichtungen. Mithin hatte sich die Größe des konfessionellen Fort- und Weiterbildungssektors in den vier DDR-Jahrzehnten annähernd verdreifacht – trotz aller Behinderungen oder Nichtunterstützung seitens staatlicher Stellen, denen auch das Fort- und Weiterbildungsgeschehen der Kirchen unterlag.